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   LAG Köln, 15.03.2017 - 11 Sa 521/16   

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https://dejure.org/2017,6937
LAG Köln, 15.03.2017 - 11 Sa 521/16 (https://dejure.org/2017,6937)
LAG Köln, Entscheidung vom 15.03.2017 - 11 Sa 521/16 (https://dejure.org/2017,6937)
LAG Köln, Entscheidung vom 15. März 2017 - 11 Sa 521/16 (https://dejure.org/2017,6937)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG §§ 1 II, III, 2
    Änderungskündigung; Sozialauswahl; Einzelfall

  • rechtsportal.de

    KSchG §§ 1 II, III, 2
    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • ArbG Köln, 21.04.2016 - 8 Ca 5267/15

    Soziale Rechtfertigung einer Änderungskündigung; Entfallen des

    Auszug aus LAG Köln, 15.03.2017 - 11 Sa 521/16
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21.04.2016 - 8 Ca 5267/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21. April 2016- 8 Ca 5267/15 - abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 409/13

    Betriebsstilllegung - Übertragung von Personal auf ein Schwesterunternehmen -

    Auszug aus LAG Köln, 15.03.2017 - 11 Sa 521/16
    Hat der Arbeitgeber den auswahlrelevanten Personenkreis verkannt, spricht eine vom Arbeitgeber auszuräumende tatsächliche Vermutung dafür, dass auch die Auswahlentscheidung objektiv fehlerhaft und damit die Kündigung sozialwidrig ist (vgl. z.B.: BAG, Urteil vom 21. Mai 2015 - 8 AZR 409/13 - m. w. N.).
  • BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 546/16

    Ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderung des

    Auszug aus LAG Köln, 15.03.2017 - 11 Sa 521/16
    Die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (BAG, Urteil vom02. März 2017 - 2 AZR 546/16 - m. w. N.).
  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 478/13

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Köln, 15.03.2017 - 11 Sa 521/16
    Der Arbeitgeber muss die Auswirkungen und möglichen Nachteile deswegen im Einzelnen darlegen, wenn er sich wegen der Sicherung der Personalstruktur auf § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG berufen will (vgl.: BAG, Urteil vom 26. März 2015 - 2 AZR 478/13 - m. w. N.).
  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 936/08

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Köln, 15.03.2017 - 11 Sa 521/16
    Auf die Darlegung des Arbeitnehmers - im Rahmen der abgestuften Darlegungs- und Beweislast - hin, wie er sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt, muss der Arbeitgeber eingehend erläutern, aus welchem Grund eine Beschäftigung auf einem entsprechenden Arbeitsplatz nicht möglich gewesen ist (BAG, Urteil vom 09. September 2010 - 2 AZR 936/08 - m. w. N.).
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